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Geplante Novellierung der europäischen F-Gase-Verordnung: BDEW verdeutlicht Belange der Netzbetreiber

Im Nachgang zu einem Workshop der Europäischen Kommission hat der BDEW am 21. Mai 2021 eine Positionierung vorgelegt, um auf die Anforderungen der Stromnetzbetreiber an künftige Regelungen hinzuweisen.

Die Europäische Kommission bereitet derzeit eine Novellierung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase („F-Gase-Verordnung“) vor. Ziel ist die weitere Minderung des Ausstoßes dieser Gase, um auch in diesem Bereich zur Erreichung der höheren EU-Klimaziele beizutragen. Bei Anpassung der Verordnung ist u. a. mit einer Verschärfung der Vorschriften zum Einsatz von Schwefelhexafluorid (SF6) zu rechnen, das bei Entweichen in die Atmosphäre stark klimaschädigend ist. In der Energiewirtschaft wird es als Lösch- und Isoliergas in elektrischen Schaltgeräten und -anlagen verwendet.

In Deutschland sind die SF6-Emissionen im Zusammenhang mit elektrischen Schaltanlagen seit Jahren bereits stark rückläufig. Das im Jahr 2005 in einer Selbstverpflichtung der SF6-Produzenten, der Anlagenhersteller und der Netzbetreiber festgelegte Reduktionsziel wurde deutlich übertroffen, die SF6-Emissionen konnten bis 2020 um 60 % gesenkt werden (vgl. Meldung des ZVEI vom 5. Mai 2021 sowie die laufenden Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes). Dies gelang vor allem durch den Einsatz neuerer Generationen von Schaltanlagen mit SF6, die entweder für ihre gesamte Lebensdauer versiegelt sind oder aus denen nur noch sehr wenig Gas entweicht. 

Darüber hinaus wird seit den 1990er-Jahren an alternativen Technologien geforscht, die oh-ne SF6 auskommen. Erste Anlagen mit alternativen Medien zur Isolation und zum Löschen von Lichtbögen sind im Betrieb. Ein Einsatz im größeren Stil wird dann möglich, wenn die Produkte mithilfe der Erfahrungen aus Pilotprojekten weiter verbessert und für verschiedene Einsatzbereiche angepasst worden sind. Nicht nur dies erfordert Zeit.

Auch die Stromnetzbetreiber benötigen ausreichende Übergangszeiten, da sie sicherstellen müssen, dass die Geräte jederzeit die hohen technischen Anforderungen erfüllen, die für einen sicheren Netzbetrieb erforderlich sind. Hierfür sind u. a. Präqualifikationen und technische Freigaben erforderlich – neben der Umstellung der Einkaufsvorgänge auf die Beschaffung der – derzeit noch teureren – Alternativprodukte. Für bestimmte Anwendungsbereiche, insbesondere an bestehenden Standorten in räumlich engen Behausungen, werden die sehr kompakten SF6-Anlagen bis auf Weiteres nur schwer zu ersetzen sein.

Mit seiner hier veröffentlichten Positionierung vom 21. Mai 2021 weist der BDEW auf die Notwendigkeit ausreichender Übergangszeiten hin, die benötigt werden, ehe bei neuen Schaltgeräten und -anlagen standardmäßig SF6-freie Alternativen eingesetzt werden können. Abschätzungen für die in den verschiedenen Spannungsebenen benötigten Übergangszeiten sind in der VDE FNN Info Übergangszeiten SF6-freie Alternativen vom 6. April 2021 (auf Deutsch und auf Englisch) dargestellt, die gemeinsam von Schaltanlagenherstellern und Netzbetreibern erarbeitet wurde und auf die die BDEW-Kurzpositionierung Bezug nimmt. 

Zudem betont der Verband, dass die von der Europäischen Kommission angestrebte Erweite-rung von Verpflichtungen zum Monitoring von SF6-Emissionen nur bei vertretbarem Aufwand-Nutzen-Verhältnis erfolgen sollte. In Deutschland besteht bereits seit vielen Jahren ein System zum Monitoring von Emissionen während des Betriebes der Schaltgeräte und -anlagen. Wichtiger als Verschärfungen in diesem Bereich sind laut BDEW Vorgaben für die sachgerechte Rückgewinnung von SF6 nach Ende der Nutzungsdauer der Schaltgeräte und -anlagen.

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