Mit dem Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort (RED III-Umsetzung bei Wind an Land, Photovoltaik und Speichern) sollen die europäischen Vorgaben zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Bundesrecht verankert werden. Mit dem Kabinettsentwurf sind einige sinnvolle Maßnahmen geplant, um die notwendige weitere Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien voranzubringen. So beinhaltet der Entwurf zu begrüßende Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf, im Ergebnis bleibt aber an zahlreichen Stellen dringender Anpassungsbedarf und die erhebliche Gefahr, dass der Ausbau eher erschwert als beschleunigt wird. Dies ist besonders bedauerlich, da die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie explizit die Beschleunigung des Ausbaus zum Ziel hat.
So setzt der Gesetzesentwurf die Richtlinie in wichtigen Punkten nicht zielgenau um und etabliert nicht vorgesehene Hürden bei den eigentlich durch die RED III vorgegebenen Erleichterungen. Dies betrifft sowohl die umwelt- und verfahrensrechtlichen Prüfungen hinsichtlich des Screenings sowie des Zahlungsmechanismus. Ebenfalls ist zu kritisieren, dass die durch die RED III eröffnete Gebietskulisse in der nationalen Umsetzung nach dem aktuellen Entwurf weiter beschränkt würde. Weiter ist die vorgesehene Anrechenbarkeit von faktischen Höhenbeschränkungen zu streichen und Regelungen, die im aktuellen Entwurf im Widerspruch zur jüngsten BImSchG-Novelle stehen, zu harmonisieren.
Insbesondere die Ausgestaltung der Regelungen für den Bereich Solarenergie können eher bremsende als beschleunigende Wirkung entfalten: Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen existiert im derzeitigen Recht über die kommunale Planungshoheit und das Bebauungsplanverfahren ein bewährtes System, das durch den Entwurf mit Unsicherheiten und bundesweit uneinheitlicher Umsetzung in Gefahr zu geraten droht. Auch die Neuregelung im UVPG hinsichtlich Freiflächen-Solaranlagen stellen eine erhebliche Verschlechterung zur jetzigen Rechtslage dar.
Diese und weitere Punkte adressiert der BDEW in seiner beilegenden Stellungnahme vom 27. September 2024.
Zum weiteren Verfahren: Am 27. September 2024 fand die erste Lesung im Bundestag statt, die Sachverständigenanhörung im Bundestag ist für Mitte Oktober 2024 geplant. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Die Ausschussempfehlungen liegen vor, die Stellungnahme des Bundesrates wird in Kürze erwartet.