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Obligatorische elektronische Rechnungen nach § 14 UstG

BDEW Stellungnahme zur geplanten Einführung.

 

Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 ist ein zentrales Thema für die Unternehmen der Energiewirtschaft. Viele Unternehmen haben sich aktiv an der Entwicklung der Positionen beteiligt. Wir begrüßen die Klarstellungen und Erläuterungen im Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur praktischen Umsetzung der E-Rechnung. Dennoch bleiben einige branchenspezifische Fragen ungeklärt. Unsere Stellungnahme enthält wichtige Anmerkungen und offene Fragestellungen, die eine präzise Klärung erfordern.

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