Der BDEW unterstützt das Anliegen, den Verbraucherschutz dort zu stärken, wo es notwendig und sinnvoll ist. Der BDEW setzt sich dafür ein, Kunden und Vertrieben auch weiterhin eine freie Vertragsgestaltung mit Laufzeiten bis zu zwei Jahren zu gestatten. Vertragslaufzeiten sollten auch in Zukunft gleichberechtigt und unabhängig voneinander angeboten werden können, um unterschiedlichen Kundenwünschen und Erwartungshaltungen zu entsprechen.
Die Energieversorgungsunternehmen werden durch die Erforderlichkeit einer generellen Textform bei Vertragsabschlüssen besonders benachteiligt, da der in der Energiewirtschaft häufig vorkommende konkludente Vertragsschluss verhindert wird, der telefonische Ver-tragsabschluss wegfällt und sich darüber hinaus die Anforderung für online-Vertragsabschlüsse auf Webseiten, Vergleichsportalen etc. erhöhen. Darüber setzt sich der BDEW dafür ein, die Energiewirtschaft aufgrund der bereits vorhandenen Erinnerungsfunktionen im EnWG ausdrücklich von einer generellen Erinnerungspflicht nach dem BGB auszunehmen.