Der Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende sieht umfangreiche Vorgaben zur zukünftigen Kommunikation und Verwendung von Messwerten vor.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 4. November 2015 (im Nachfolgenden als „Gesetzentwurf“ bezeichnet) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Arbeiten im Hinblick auf die Umsetzung des Gesetzes aufgenommen. Die BNetzA plant, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ein Festlegungsverfahren zu den erforderlichen prozessualen Anpassungen der Marktprozesse einzuleiten.
In ihrer Auftaktveranstaltung im Dezember 2015 hat die BNetzA den BDEW und den VKU gebeten, entsprechende Prozessvorschläge in Federführung zu erarbeiten. Die erarbeiteten Prozessvorschläge sollten in Abständen von 4-6 Wochen in Forumsveranstaltungen der Regulierungsbehörde und den weiteren energiewirtschaftlichen Verbänden vorgestellt und mit diesen diskutiert werden.
BDEW und VKU erarbeiteten daher gemeinsam Prozessvorschläge für die Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende in die Marktkommunikation. Am 9. Februar 2016 und 18. März 2016 wurden in Forumsveranstaltungen die ersten Arbeitsergebnisse in Forumsveranstaltungen mit den beteiligten Verbänden (AFM+E, BEMD, Bitkom, bne, EDNA, GEODE), der BNetzA und dem BSI erörtert. Geplant ist eine weitere Forumsveranstaltung am 8. Juni 2015. Die BNetzA plant, im Rahmen einer dritten Forumsveranstaltung die inhaltlichen Themenschwerpunkte abschließend zu behandeln.
Im Folgenden werden die Vorschläge zum Interimsmodell sowie entsprechende Positionen zu einzelnen Aspekten aus dem Erarbeitungsprozess und den Forumsveranstaltungen dargestellt.
Grundlage für die Vorschläge bildet dabei die Festlegungsbefugnis der BNetzA gemäß §§ 60 Absatz 2 und § 75 MsbG-E.