Das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU soll in Kürze in Kraft treten - so der Wille der EU-Kommission. Die Verhandlungen gelten als abgeschlossen. Es handelt sich um ein sog. "EU-only" Abkommen, über das die Parlamente der Mitgliedstaaten nicht abstimmen müssen. Denn das umstrittenste Kapitel aus CETA zum Investitionsschutz bleibt ausgeklammert. An vielen Stellen sind Formulierungen aus dem Abkommen mit Kanada übernommen worden. Ein Vergleich zeigt aber teilweise Verschlechterungen im Sinne des Schutzes der kommunalen Wasserwirtschaft auf. Daher sieht sich der BDEW veranlasst, die schwierigen Punkte in dem Abkommen in einer Kurzpositionierung zusammen zu fassen und im Übrigen auf die Expertise der Stadtwerke Karlsruhe zu verweisen. In der Expertise inklusive englischer Zusammenfassung zu Beginn der Ausführungen werden die wesentlichen Punkte erläutert, die für die Wasserwirtschaft als kritisch anzusehen sind.