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Prozessbeschreibung „Änderung Bilanzierungsverfahren“

Anlage 1 zum Interimsmodell für die Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende

Nachfolgend wird der Prozess zur Änderung des Bilanzierungsverfahrens für das Interimsmodell zur Abbildung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende beschrieben.

Aufgrund der bestehenden Trennung zwischen den Prozessen der GPKE und der WiM erfolgt die Beschreibung des Prozesses ebenfalls getrennt in mehreren Kapiteln mit entsprechenden Verweisen. Das Kapitel 2 „Änderung Bilanzierungsverfahren“ ist für eine Anwendung im Rahmen der GPKE und das Kapitel 3 „Gerätewechsel/-konfiguration“ für eine Anwendung im Rahmen der WiM vorgesehen.

Kapitel 4 „Stammdatenänderung“ stellt zur Förderung des Gesamtverständnisses die relevanten Stammdatenänderungsprozesse dar. Es handelt sich dabei ausschließlich um eine Darstellung der bereits heute am Markt etablierten Stammdatenänderungsprozesse.

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