Die Verordnung dient der Umsetzung der Emissionsobergrenzenrichtlinie (EU) 2016/2284 (sog. NEC-Richtlinie) und setzt sehr anspruchsvolle Reduktionsverpflichtungen für eine Reihe prioritärer Luftschadstoffe, die ab 2020 bzw. 2030 über ein nationales Luftreinhalteprogramm erreicht werden müssen. Der BDEW begrüßt den Entwurf, der einen effizienten Rahmen für die Umsetzung der europäischen Vorgaben darstellt und im Kern nicht über das Unionsrecht hinausgeht. Die von den später festzulegenden Umsetzungsmaßnahmen Betroffenen sollten aber im Vorfeld der Programmausgestaltung und Verabschiedung stärker einbezogen werden.