Durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Mai 2017 hat sich die umsatzsteuerliche Behandlung des Gemeinderabatts nun geändert, wodurch den Netzbetreibern Umsatzsteuernachzahlungen für die noch nicht abgeschlossenen Veranlagungsjahre und eine dauerhafte Mehrbelastung entstehen. Der BDEW spricht sich dafür aus, die geänderte umsatzsteuerliche Behandlung des Gemeinderabatts für die Netzbetreiber ergebnisneutral in der Anreizregulierung zu berücksichtigen. Der BDEW empfiehlt hierzu einen Ausgleich über das Regulierungskonto und hat ein entsprechendes Positionspapier an die BNetzA Beschlusskammern 8 und 9 übersandt.