Die BNetzA hat am 2. Mai 2024 einen Festlegungsentwurf zur regulatorischen Behandlung der beim Anschlussnetzbetreiber nach MsbG entstehenden Kosten veröffentlicht. Der BDEW unterstützt den Festlegungsentwurf grundsätzlich und schlägt in seiner Stellungnahme einzelne Anpassungen vor.