Der BDEW fordert gezielte Anpassungen der Regulierung. Das Zusätzlichkeitskriteriums sollte erst ab 2035 statt 2028 greifen. Gleichzeitig sollte die monatliche Korrelation beibehalten und auf die Umstellung auf stündliche Korrelation ab 2030 verzichtet werden, oder zumindest eine Verschiebung der Scharfstellung der stündlichen Korrelation analog zur Zusätzlichkeit auf 2035 erfolgen. Zudem braucht es eine erweiterte Flexibilität bei der CO2-Bilanzierung, etwa durch eine stundenscharfe Berechnung der CO2-Intensität sowie des EE-Anteils des Strombezugs.
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