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Sicherstellung der Fremdkapitalfinanzierung von Neuinvestitionen im Verteilnetz

In der Regulierung werden nicht die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen für Neuinvestitionen der Strom- und Gasverteilnetzbetreiber berücksichtigt. Stattdessen wird gemäß Anreizregulierungsverordnung für die Verteilnetzbetreiber ein gleitender 10-Jahres-Durchschnitt verwendet – daher entsteht für diese eine erhebliche Finanzierungslücke. Der BDEW fordert in seinem Positionspapier eine Angleichung an bestehende Regelungen für Übertragung- und Fernleitungsnetzbetreiber.

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