Seit einigen Jahren wird diskutiert, ob die aktuelle Netzentgeltsystematik den Anforderungen der Energiewende heute und in Zukunft noch gerecht wird, richtige Anreize setzt und eine faire Kostenverteilung sicherstellt. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, „mit einer Reform der Netzentgelte die Kosten verursachergerecht und unter angemessener Berücksichtigung der Netzdienlichkeit verteilen und bei Stromverbrauchern unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit mehr Flexibilität ermöglichen.“ Das Bundeswirtschaftsministerium hat in Vorbereitung auf eine mögliche Anpassung der Netzentgeltsystematik Strom eine Studie zum Thema veröffentlicht. Die Gutachter Consentec/Fraunhofer ISI empfehlen, folgende Änderungen zu erwägen bzw. weiter zu analysieren:
Einführung Grund- und Kapazitätspreise
verbindliche Regelung für Baukostenzuschüsse
Absenkung Arbeits- und Leistungspreise
ggf. Einführung zeitvariabler/ortsabhängiger Arbeitspreise
ggf. Einführung Baukostenzuschüsse für Erzeuger
ggf. Sozialisierung EE-bedingter Netzkosten
Der BDEW hält eine behutsame Überarbeitung der Netzentgeltsystematik für notwendig, da mit der zunehmenden dezentralen Stromerzeugung und damit einhergehend geänderten Lastflüssen sowie dem weiteren dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien eine faire und verursachungsgerechte Verteilung der Kosten zunehmend in Frage gestellt wird. Zu den in der Studie diskutierten Anpassungsoptionen hat der BDEW am 31. Oktober 2018 ausführlich Stellung genommen.