Drucken

Stellungnahme des BDEW zur Formulierungshilfe des BMWi zur EEG-Frühjahrsnovelle

Die von der Regierungsfraktionen geplanten Korrekturen am EEG 2021 sind auf der Zielgeraden: Das Bundeskabinett beschloss am vergangenen Dienstag eine Reihe von Änderungen.

Diese Änderungen werden als Anhang an das EnWG angehängt. Stimmen Bundestag und Bundesrat nun wie geplant noch im Mai dem Gesetzentwurf zu, so könnte das novellierte EEG 2021 bereits zum 1. Juni in Kraft treten. Der BDEW hat sich mit seiner Stellungnahme zur Formulierungshilfe aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und konnte wesentliche Verbesserungen erreichen.

Suche