Das BMVI hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKGÄndG) in die Verbändeanhörung gegeben. Hintergrund der Gesetzesinitiative ist, dass bei ausbauenden Telekommunikationsnetzbetreibern insbesondere von großen TK-Netzbetreibern häufig Anträge nach § 77i TKG auf Koordinierung von Bauarbeiten zum parallelen Ausbau von Netzen anderer Betreiber gestellt werden. Durch den Ausbau paralleler Netzinfrastrukturen (sog. Überbauung) besteht die Gefahr, dass sich ursprüngliche Investitionsplanungen als unrentabel erweisen und der politisch erwünschte Glasfaserausbau ins Stocken geraten kann.
Die Gesetzesinitiative wird vom BDEW ausdrücklich unterstützt, um Investitionshemmnisse beim Glasfaserausbau, die im Zusammenhang mit dem Mitverlegungsanspruch im Rahmen der sog. Baustellenkoordination (§ 77i TKG) entstehen können, abzubauen. Die mit dem Gesetzesentwurf beabsichtigte Einführung des Überbaus als gesetzliche Konkretisierung der Unzumutbarkeit und damit als Ablehnungsgrund der Mitnutzung ist grundsätzlich zielführend. Allerdings besteht hinsichtlich der verwendeten Rechtsbegriffe "geplante Glasfasernetze" sowie "öffentliche Mittel" gesetzgeberischer Konkretisierungsbedarf, auf den in der Stellungnahme hingewiesen wird.