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Stellungnahme Referentenentwurf Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung

Am 28. Juli 2022 erreichte den BDEW der Referentenentwurf einer Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung) mit Frist zur Stellungnahme am selbigen Tag, 28. Juli 2022, Dienstschluss.

Das Inkrafttreten der Verordnung ist aus Sicht des BMWK dringlich, weil die entsprechenden Regelungen in Anbetracht des aktuellen Marktumfelds sicherstellen sollen, dass es weiterhin zur Beschaffung von Gasmengen kommt.

Der BDEW wurde dabei deutlich in seiner zentralen Forderung bestärkt, dass in der Verordnung auch die Möglichkeit einer gleichzeitigen und rechtssicheren Weitergabe der Umlage von Energieversorgungsunternehmen an Letztverbraucher vorgesehen sein muss.

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