Am 8. Januar 2020 hat das Bundeskabinett dem Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) zugestimmt. Durch einige Anpassungen des ursprünglichen Referentenentwurfs wollte man den Luftsicherheitsbedenken der Länder entgegenkommen. Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt, um die zentralen Anforderungen der Flugsicherheit mit den Zielen der Energiewende zu vereinbaren. Der BDEW appelliert an den Gesetzgeber, die Verabschiedung der AVV Kennzeichnung konstruktiv und zügig voranzubringen.