Mit dem EEG 2017 wurde die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung bei der Genehmigung von Offshore-Windparks aufgehoben. Aus Sicht des Gesetzgebers (BMVI) muss eine neue Gebührenverordnung für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Kraft gesetzt werden, um einen Gebührenausfall zu vermeiden. Mit der Neufassung der BSH-Gebührenverordnung werden die Gebührensätze überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Da die BSH-Gebührenverordnung unter anderem auch die Gebühren bei Betrieb und Errichtung von Windenergieanlagen beziehungsweise Anschlussleitungen betrifft, wirkt sie sich unmittelbar auch auf die Kosten bei Errichtung eines Offshore-Windparks aus. Der BDEW ist in die Konsultation zur neuen BSH-Gebührenverordnung durch das BMVI eingebunden und nimmt im vorliegenden Papier Stellung.