Der BDEW begrüßt, dass im vorliegenden Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bereits einige Hinweise und Anregungen aus der Energiewirtschaft aufgegriffen worden sind. Allerdings kann das GEG nur dann in Kraft treten, wenn es einen integrierten Ansatz für frühzeitige Planungssicherheit für Kommunen/Bürgerinnen und Bürger, Handwerker und Energienetzbetreiber verfolgt. Dazu sind weitere Maßnahmen erforderlich. Eine Verschiebung macht das Gesetz nicht besser. Was wir brauchen, ist eine fundamentale und strukturelle Verbesserung des Gesetzes. Konkret bedeutet das ein ineinandergreifendes Wärmepaket mit der Verbindung zur Kommunalen Wärmeplanung und zur Transformationsregulierung. Übergangsfristen müssen verlängert und angepasst werden. Die Förderung ist auszubauen und die Förderkulissen der verschiedenen Maßnahmen müssen zueinander passen, für die Gasnetze braucht es einen Rechts- und Regulierungsrahmen im Sinne einer Transformationsregulierung, aber auch für Strom- und Wärmenetze benötigen wir den richtigen Rahmen.