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Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes

Grundsätzlich begrüßt der BDEW die Umstellung der Regelungen für die Auditpflicht von der Unternehmenseigenschaft als KMU oder Nicht-KMU auf den tatsächlichen Endenergieverbrauch als Bestimmungsgröße für die Auditpflicht. An einigen Stellen sieht der BDEW jedoch Anpassungsbedarf bzw. geht der Gesetzentwurf über ein notwendiges Mindestmaß hinaus. So werden die Vorgaben für die Inhalte des Audits erweitert und gehen damit zum Teil erheblich über die Vorgaben der bewährten DIN EN 16247 hinaus. Auch bei den Änderungen des Energieeffizienzgesetzes sieht der BDEW noch Anpassungsbedarf.

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