Der BDEW begrüßt, dass mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren“ die Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall implementiert wird, Redundanzen bei Änderung von Planentwürfen verringert und die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne gekürzt werden.
Die Stellungnahmefrist von weniger als einer Woche erlaubt keine dem Thema angemessene Auseinandersetzung. Die Stellungnahme des BDEW beschränkt sich daher auf ausgewählte Anmerkungen.