Der BDEW hat am ersten Oktober eine fundierte Stellungnahme zum EEG-Regierungsentwurf an den Bundestag und den Bundesrat versandt. Positiv bewertet der Verband, dass mit den erhöhten Ausschreibungsvolumina für Wind an Land nun wieder für einen höheren Zubau gesorgt werden soll, auch wenn die Ausschreibungsvolumina bei Wind und PV höher sein sollten.
Kritisch sieht der BDEW hingegen die nun auch im Regierungsentwurf vorgesehene erhebliche Verschärfung der bisherigen Sechs-Stunden-Regel und die deutlich ausgeweiteten Pflichten für Messung und Bilanzierung auch bei sehr kleinen ausgeförderten EEG-Anlagen. Bis zum Jahresende bleibt nun den Parlamentariern in Bundestag und Bundesrat Zeit zur Diskussion und zur Nachbesserung der Regelungen.
Die zweite, hier vorgelegte Stellungnahme gibt, anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, in komprimierter Darstellung einen Überblick über die zentralen Handlungsempfehlungen des BDEW und der Energiewirtschaft.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2021 muss nun dazu genutzt werden, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in den kommenden zehn Jahren forciert voranzutreiben, die Weichen zur Treibhausgasneutralität bis 2050 frühzeitig zu stellen und die Energiewende zu einem Erfolg zu machen.