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Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss eines Gebäudeenergiegesetzes

Die Novellierung des Energieeinsparrechts für Gebäude im Rahmen eines Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist Bestandteil des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD. Ziel dieser Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) soll eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Ordnungsrechts sein. Am 23. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das GEG beschlossen, zu dem der BDEW im Folgenden Stellung bezieht.

Das GEG ist neben dem von der Bundesregierung beschlossenen „Klimaschutzprogramm“ ein wichtiger Baustein, der weitere Maßnahmen für die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor enthält. Für neue Impulse für mehr Klimaschutz im Wärmemarkt sind die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und eine ambitioniert ausgestaltete investive Förderung weitere zentrale Bausteine für das Gelingen der Wärmewende. Dafür braucht es eine rasche Umsetzung und eine konsistente Abstimmung der Förderrahmen und Vorgaben. Grundlegend dafür bleibt eine technologieoffene, möglichst attraktive und unbürokratische Umsetzung jeder Maßnahme.

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