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Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss zur Änderung der Preisbremsengesetze Erdgas-Wärme, Strom

der BDEW hat seine Stellungnahme zum „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze“ nach Vorliegen des Kabinettsbeschlusses aktualisiert und an das Parlament und das BMWK versendet. Kernthemen sind:

  • Keine neuen durch die Energiewirtschaft umzusetzenden Entlastungstatbestände oder Änderungen, die zu Prüfungen und Neuberechnung im Einzelfall führen (Heizstrom).
  • Eine nachträgliche Änderung des Entlastungskontingents bei Elektromobilen und Wärmepumpen ist unter anderem wegen fehlender Informationen der Lieferanten nicht umsetzbar.
  • Keine Überschusserlösabschöpfung, wo keine Überschusserlöse erzielt werden konnten.
  • Vereinzelte Klarstellungen und Vereinfachungen bei bestehenden Rechtsunsicherheiten der geltenden Regelungen der Preisbremsengesetze.

Darüber hinaus plädiert der BDEW dafür, dass Änderungen, die auch zu Änderungen in den Entlastungsbeträgen führen mit der nächsten Rechnung umgesetzt werden können, damit nicht zwischendurch aufwendige Änderungen für Minimalbeträge erfolgen müssen. Die Klarstellungs- und Vereinfachungsvorschläge sind im Detail im Anhang zur Stellungnahme dargestellt.

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