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Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (KOM 2022 (541) final)

Transparenzregisternummer: 20457441380-38

Am 26. Oktober 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG). Seit ihrer Umsetzung hat die Kommunale Abwasserrichtlinie zu einer verbesserten Gewässerqualität in der EU beigetragen. Aufgrund neuer Umweltherausforderungen sowie neuer Ziele im Rahmen des Green Deals und neuer Abwassertechnologien sieht die Kommission nun den Bedarf einer rechtlichen Überarbeitung, um auch zukünftig die Zweckmäßigkeit und die Effektivität zu gewährleisten.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Überarbeitung der Richtlinie sowie den vorgelegten Legislativvorschlag der EU-Kommission. Die Anpassung und Angleichung der Richtlinie an die politischen Ziele des European Green Deals, die Klimaschutzziele, die Null-Schadstoff Strategie und der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sind zu unterstützen und werden zu größerer Kohärenz zwischen den verschiedenen Initiativen führen. Dies ist ein zentraler Schritt für den ganzheitlichen Umwelt- und Ressourcenschutz, den Klimaschutz, die Reduktion der Schadstoffbelastung und die Gewährleistung einer nachhaltigen,
kreislauforientierten und zukunftsorientierten Wirtschaft und Gesellschaft.

Der BDEW begrüßt vor allem die Aufnahme der Erweiterten Herstellerverantwortung in den Rechtsrahmen. Damit wird das Verursacherprinzip künftig rechtskräftig umgesetzt, eine faire Kostenteilung für die Abwasserbehandlung gewährleistet, vor allem jedoch werden Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, die zukünftig kritische Einträge von vornherein vermindern und vermeiden sollen. Der BDEW betrachtet die erweiterte Herstellerverantwortung als umweltökonomischen Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung der kommenden Jahrzehnte.

Für den weiteren legislativen Prozess hat der BDEW konkrete Forderungen verfasst, die darauf abzielen, zeitlich sowie betriebswirtschaftlich eindeutige und erreichbare Ziele in den Vordergrund zu stellen und das Prinzip der Vermeidung an der Quelle sowie einen risikobasierten Ansatz umzusetzen.

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