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Stellungnahme zum Referentenentwurf der BImSchG-Novelle 2023

Die BDEW-Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“, haben wir am 11. April 2023 fristgerecht dem BMUV im Rahmen der Anhörung der Verbände übermittelt.

Im Wesentlichen zielt der Gesetzesentwurf auf eine Beschleunigung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und nachgelagerter Verordnungen.

Ein schnellerer Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen und der Energienetze ist aus Sicht des BDEW dringend erforderlich, um das im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 zu erreichen. Die bezweckte Beschleunigung von Verwaltungsverfahren ist in diesem Gesetzesentwurf zwar in Grundzügen angelegt, aber noch nicht weit genug umgesetzt, um tatsächlich die notwendige Beschleunigungswirkung zu erzielen.

Der BDEW hat dazu in der Stellungnahme neben der Bewertung der geplanten Änderungen weitere notwendige Ergänzungen aufgenommen. Allerdings war es dem BDEW innerhalb der für die Bedeutung der Novellierung des BImSchG deutlich zu kurzen Anhörungsfrist von wenigen Tagen über die Osterfeiertage nicht möglich, eine abschließende Positionierung zu erarbeiten. Der BDEW behält sich für das weitere Verfahren daher Anpassungen und Ergänzungen seiner Position vor.

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