Im Rahmen der Weiterentwicklung des Strommarktes kann nach Ansicht des Verordnungsgebers in den nächsten Jahren das Auftreten von Extremsituationen in der Stromversorgung nicht ausgeschlossen werden, so dass zur Herstellung des Gleichgewichts am Strommarkt zusätzliche Reservekapazitäten benötigt werden. Der bereits heute eingetretene Abbau von sogenannten konventionellen Kraftwerksüberkapazitäten im deutschen wie im europäischen Strommarkt führt unter den aktuellen energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht zu einem adäquaten Ausgleich über den Markt - durch Neubau. Um die Versorgungssicherheit auch in solchen Situationen zu gewährleisten, soll gemäß der mit dem Strommarktgesetz vom 26. Juli 2016 vorgegebenen Eckpunkte eine Kapazitätsreserve eingeführt werden.
Ungeachtet aller Detailkritik, die der BDEW in seinen vorangegangenen Stellungnahmen zur Kapazitätsreserve als solcher und zu den vorgelegten Verordnungsentwürfen bereits vorgetragen hat, steht der BDEW dem vorliegenden Referentenentwurf grundsätzlich positiv gegenüber. Er hat durch einige redaktionelle Überarbeitungen und inhaltliche Klarstellungen weiter an Lesbarkeit und Verständlichkeit gewonnen. Die energiewirtschaftliche Anschaulichkeit und Nachvollziehbarkeit hat sich dadurch verbessert. Insbesondere ist aus Sicht des BDEW das Festhalten
- an einem hohen Abrechnungspreis,
- an einem Rückkehrverbot für Reserve-Anlagen in den Markt,
- an einer wettbewerblichen Beschaffung nach einem Einheitspreisverfahren sowie
- an einer Verzahnung des Beschaffungsprozesses mit der Netzreserve
begrüßenswert, um die Marktintegrität zu schützen und den Markt vor weiteren Verwerfungen zu bewahren.