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Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen (BEDV)

Entwurf für die Anhörung vom 10. März 2022

Der BDEW begrüßt, dass die Verordnungsermächtigung aus § 11 Absatz 2 BEHG zügig umgesetzt und zur Vermeidung derartiger Doppelbelastungen eine verfassungsrechtlich gebotene vollständige finanzielle Kompensation - auch rückwirkend - für die Anlagenbetreiber vorgesehen werden soll.

Aus Sicht des BDEW bedarf es nur weniger Änderungen am Verordnungsentwurf, um einen effizienten Vollzug zu gewährleisten. Die Änderungsvorschläge betreffen insbesondere das Antragsverfahren sowie die Bestimmung der maßgeblichen Emissionsmengen für die Kompensation.

Der BDEW wird das weitere Verfahren eng begleiten. Nach Verabschiedung der Verordnung durch die Bundesregierung muss der Verordnungsentwurf noch bei der EU-Kommission notifiziert und beihilferechtlich genehmigt werden.

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