Die Bundesregierung hat am 6. April 2022 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung (als EnWG-Osternovelle 2022 bezeichnet) beschlossen. Aus diesem Anlass hat der BDEW am 28. April 2022 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf ergänzt und aktualisiert. Im Zuge der Verbändeanhörung wurde die Stellungnahme noch einmal redaktionell angepasst.