Gemäß dem vorliegenden Entwurf sollen die grundlegenden Anforderungen der noch in der Erarbeitung befindlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) denen des vorliegenden Verordnungsentwurfs entsprechen. Diesen angestrebten Gleichlauf begrüßt der BDEW ausdrücklich. Unterschiedliche Mindestanforderungen für Fördertatbestände der steuerlichen und investiven Förderung müssen unbedingt vermieden werden. Hinsichtlich der Regelungen zu "Renewable Ready-" und "Hybrid-Anlagen" fordert der BDEW eine Anerkennung von leitungsgebundenen, erneuerbaren Energie- und Wärmelieferungen im Sinne des erforderlichen Anteils Erneuerbarer Energien. Weiterhin sollten systemdienliche elektrochemische Speicher sowie KWK-Anlagen mit in die Fördertatbestände aufgenommen werden.