Die von der Clearingstelle EEG|KWKG vorgeschlagene Option 1 – das Setzen von durch Messtellenbetreiber bereitgestellten Zähler durch Anlagenbetreiber – sieht der BDEW unter bestimmten Voraussetzungen und bei Klärung offener Fragen als grundsätzlich möglich an. Option 2 – das vorübergehende Setzen von kundeneigenen, geeichten Zählern durch Anlagenbetreiber lehnen wir aus rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Sicht ab.