Die BNetzA hat ein Verfahren (BK8-20/00003-A bis BK8-20/00007-A) zur Festlegung der Methodik für die Qualitätselemente gemäß §§ 19 und 20 ARegV eingeleitet. Diese Festlegung bildet die Grundlage für die jährliche Ermittlung und Festlegung der unternehmensindividuellen Qualitätselemente im Zeitraum 2021 bis 2023. Zu der beabsichtigten Festlegung hat der BDEW am 28. Oktober 2020 eine Stellungnahmeabgegeben.