Nachdem sich der Abschluss der „Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve“ (Kapazitätsreserveverordnung – KapResV) mehrfach verschoben hatte, wurde diese nun am 23. Januar 2019 durch das Bundeskabinett und mit erfolgter Unterzeichnung der Urschrift am 28. Januar 2019 beschlossen. Die Verordnung konkretisiert die in § 13e EnWG verankerten Eckpunkte zur Bildung und Umsetzung der Kapazitätsreserve u.a. hinsichtlich des Beschaffungsverfahrens, den Teilnahmevoraussetzungen, deren Einsatz und Vergütung sowie der Pönalisierung bei etwaiger Nichtverfügbarkeit von Kapazitätsreserveanlagen.
Nach Abschluss der Konsultation wird für diese Dokumente in einem weiteren Schritt die Zustimmung der Bundesnetzagentur einzuholen sein.