Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., BDEW, bewertet die AVV GeA als nicht ausreichend zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie in der Landwirtschaft. Der Schutz des Grundwassers, der Oberflächengewässer und der Trinkwasserversorgung müssen grundsätzlich in Deutschland gewährleistet werden. Der ermittelte Stickstoff- Düngebedarf ist in nitratgefährdeten Gebieten so zu verringern, dass nachweislich der Nitrat- Grenzwert im Grundwasser eingehalten werden kann. Im Unterschied zur EU-Nitratrichtlinie sollen zur Ausweisung belasteter Gebiete
- nicht mehr primär und „verursachergerecht“ die gemessenen Nitrat-Belastungen, sondern die Ergebnisse einer Modell-Betrachtung ausschlaggebend sein,
- belastete Gebiete- auch in Wasserschutz- und einzugsgebieten trotz Nitrat-Überschreitungen durch Modellierungsfaktoren wie Bodenart, Witterungsverhältnisse per „Regionalisierungsverfahren“ verkleinert,
- offizielle Messergebnisse durch eine Neu-Definitionen von Messstellen hinterfragt,
- Ausweisungen von phosphatbelasteten, eutrophierten Gebieten entgegen der EU-Vorgabe nicht vorgenommen werden und somit
- P- und N-Vermeidungsmaßnahmen trotz Grenzwertüberschreitungen unterbleiben können.
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Zur Konkretisierung der Verpflichtungen der Landwirtschaft in belasteten Gebieten fordert der
BDEW eine ergänzende Regelung in der Düngeverordnung 2020.