Der Referentenentwurf des BMUV zielt darauf, die Rahmenbedingungen für die Anrechnung von erneuerbarem Strom, der direkt an öffentlichen Ladesäulen erzeugt wird, im Rahmen des Treibhausgasquotenhandels für den Verkehr weiterzuentwickeln. Mit der Änderung soll somit ein Teil der Maßnahme 21 des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung umgesetzt und die Anrechenbarkeit von PV- und Windkraft-Anlagen, die in Verbindung mit öffentlichen Ladesäulen betrieben werden, verbessert werden.
Der BDEW unterstützt nachdrücklich das Ziel einer Erhöhung der im Straßenverkehr genutzten Strommengen aus Erneuerbaren Energien und schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vor, die darauf abzielen, die Anreizwirkung und die Praxistauglichkeit der Regelungen noch weiter zu erhöhen.