Der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien und die Skalierung der Wasserstoffwirtschaft sind essenziell für die deutschen und europäischen Klimaziele. Die Bundesregierung prognostiziert bis 2030 einen Wasserstoffbedarf von 95 bis 130 TWh, wofür erhebliche Elektrolysekapazitäten erforderlich sind.
Der delegierte Rechtsakt 2023/1184 stellt jedoch mit den Vorgaben zur stündlichen Korrelation und der Zusätzlichkeit hohe Herausforderungen für Investitionen und Skalierung dar. Die Anforderungen führen laut Wasserstoffproduzenten zu erhöhten Produktionskosten von bis zu 2,40 €/kg erneuerbarer H2, reduzieren die Flexibilität der Wasserstoffproduktion und verhindern eine systemfreundliche Nutzung von Überschussstrom.
Zudem hemmt die Pflicht, nur zusätzlichen erneuerbaren Strom zu verwenden, Investitionen, was zu Knappheit der Volumina führt, wodurch wiederum Kosten in Höhe getrieben werden. Dadurch verlangsamt sich der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, was letztlich Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit als Standort für Wasserstoffproduktion mindert sowie der internationalen Wettbewerbsfähigkeit entgegensteht.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, fordert der BDEW gezielte Anpassungen der Regulierung. Das Zusätzlichkeitskriterium sollte erst ab 2035 statt 2028 greifen. Gleichzeitig sollte die monatliche Korrelation beibehalten und auf die Umstellung auf stündliche Korrelation ab 2030 verzichtet werden, oder zumindest eine Verschiebung der Scharfstellung der stündlichen Korrelation analog zur Zusätzlichkeit auf 2035 erfolgen.
Zudem braucht es eine erweiterte Flexibilität bei der CO2-Bilanzierung, etwa durch eine stundenscharfe Berechnung der CO2-Intensität sowie des EE-Anteils des Strombezugs. Diese Anpassungen sollten bereits bis spätestens 2026 umgesetzt werden und nicht wie vorgesehen einer Überprüfung in Berichtsform bis 2028 unterliegen. Eine flexiblere Handhabung der Strombezugskriterien würde die Wasserstoffproduktion wirtschaftlicher gestalten, die Netzstabilität verbessern, den Einsatz von Überschussstrom ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas sichern.