Die Vorgaben zur Vorbereitung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aus der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) werden mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in nationales Recht umgesetzt. Die BDEW-Stellungnahme wurde fristgerecht am 05.02.2020 an die zuständigen Stellen des BMWi und BMI zugestellt und übt grundsätzliche Kritik an den verhaltenen Vorgaben zur baulichen Vorbereitung von Stellplätzen an Gebäuden für Elektromobilität. Um den Hochlauf der Elektromobilität weiter zu forcieren, sollten möglichst viele Parkplätze in Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden. Selbiges sollte für Bestandsgebäude gelten, die einer größeren Renovierung unterzogen werden. Weiterhin wurden unscharfe Definitionen zur Ausgestaltung der elektrischen Infrastruktur beanstandet. Um gleichzeitig kundenorientierte Innovationen für Ladeinfrastruktur an Gebäuden nicht zu verhindern, wurde darauf verwiesen, dass die Möglichkeit für Bauherren bestehen sollte, alternative Ladekonzepte entwickeln zu können, die kapazitativ einer Vorverkabelung der Anzahl an Stellplätzen entspricht.