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Stellungnahme zum abgeänderten Vorschlag der ÜNB zum gemeinsamen CGM-Netzmodell

Die BNetzA hat von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) einen Antrag zur Genehmigung der überarbeiteten Version der "Common Grid Model Methodology" (CGMM) gemäß Art. 9 Abs. 6 d) i. V. m. Art. 17 der Verordnung (EU) 2015/1222 Verordnung wurde anschließend von der BNetzA öffentlich konsultiert. Der BDEW hat sich im Rahmen dieser Konsultation mit einer Stellungnahme beteilig.

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