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Zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission zur Anpassung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie und Verordnung

vom 15.12.2021

Eine zügige, diversifizierte und bezahlbare Klimaneutralität kann nur erreicht werden, wenn alle zur Verfügung stehenden Dekarbonisierungsoptionen unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher und systemübergreifender Gesichtspunkte in allen Sektoren genutzt werden können. Daher ist es richtig, dass die EU-Kommission in ihren Vorschlägen zur Anpassung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung vom 15. Dezember 2021 erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen auch langfristig eine wichtige Rolle im Energiemix zuweist und dabei für Wasserstoff die bewährten Regeln und Prinzipien des Gasbinnenmarktes als Basis anwendet.

Bedauerlicherweise werden die vielen grundsätzlich richtigen Weichenstellungen in den Vorschlägen der Kommission durch einzelne nicht sachgerechte Regelungen vollständig konterkariert. Insbesondere die Vorgaben zur Entflechtung von Wasserstoffnetzbetreibern stellen eine Barriere dar, die weder durch die Markterfahrungen mit den in Deutschland sehr strikt für Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber umgesetzten europäischen Entflechtungsvorgaben begründet werden kann, noch praxistauglich ist. Darüber hinaus spricht sich der BDEW für ein einheitliches europäisches System für Nachweise von Herkunft und der erzielten THG-Intensität von erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen wie Wasserstoff aus, idealerweise unabhängig vom Handel mit der Commodity (Energie). Dieses System ist die Grundlage für einen grenzüberschreitenden Handel innerhalb der europäischen Union.

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