Drucken

Zum Referentenentwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes

BDEW-Stellungnahme

Zu dem Referentenentwurf des BMWK für das lange erwartete Wasserstoffbeschleunigungsgesetz hat der BDEW am 30. April 2024 Stellung genommen. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, eine beschleunigte Zulassung von Wasserstoffinfrastrukturen zu erreichen. Von dem Gesetzentwurf sind insbesondere potenzielle Träger von Vorhaben der Wasserstoffwirtschaft (Import, Speicher, Netze, Elektrolyseure etc.) betroffen. Darüber hinaus werden einige Regelungen für nach dem EnWG planfeststellungspflichtige Vorhaben insgesamt ergänzt und angepasst. In seiner Stellungnahme kommentiert der BDEW umfangreich die vorgelegten Regelungsvorschläge. Dabei macht er deutlich, dass der Entwurf zwar einige wichtige Regelungen für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs enthält; der Entwurf aber insgesamt hinter den Erwartungen zurückbleibt. Wichtig ist die Regelung, dass Wasserstoffinfrastrukturvorhaben zukünftig – wie der Großteil der energiewirtschaftlichen Transformationsvorhaben – im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Dem besonderen Schutzbedürfnis der Wasserversorgung muss dabei in den Zulassungsverfahren Rechnung getragen werden.  Zu kritisieren ist jedoch, dass sich der Gesetzentwurf im Wesentlichen auf verfahrensrechtliche Regelungen beschränkt, während materiellrechtliche Erleichterungen bislang im Entwurf fehlen.

Suche