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Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung

BDEW fordert von nationalen Parameterverschärfungen abzusehen und das Verursacherprinzip zu berücksichtigen.

Bundesrat Drucksache 68/23 (Stand 15.02.2023) Im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 hatte das Bundesgesundheitsministerium einen überarbeiteten Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (Bundesrat Drucksache 68/23) am 15.02.2023 veröffentlicht. In dem überarbeiteten Entwurf wurden viele fachliche Anmerkungen des BDEW aus der Verbändeanhörung vom 25.08.2022 einbezogen. Allerdings sieht der Entwurf weiterhin nationale Alleingänge bei einigen Qualitätsparametern ohne toxikologische Begründung vor. Der BDEW fordert in seiner Stellungnahme von nationalen Parameterverschärfungen abzusehen und das Verursacherprinzip zu berücksichtigen.

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