16.10.2024
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Anpassungsmöglichkeiten der Mindest(radar)führhöhen (MVA) in ziviler und militärischer Luftfahrt

Gutachtenergebnisse

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© bombermoon / Shutterstock

Die Mindestführhöhe (MVA) betrifft die militärische und zivile Luftfahrt. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Onshore Windenergie führt die Mindestführhöhe für Windenergieanlagen zu einer baulichen Höhenbeschränkung (Bauhöhenbeschränkungen), welche je nach lokaler Bodenhöhe unter 100 Meter tief sein kann.

Aktuelle Windenergieanlagen haben im Durchschnitt eine Gesamthöhe von 206 Metern bei einer Narbenhöhe von 136 Metern und einem Rotordurchmesser von 141 Metern. Aufgrund dieser Bauhöhen entsteht durch existierende Bauhöhenbeschränkungen - sowohl beim Repowering als auch bei der erstmaligen Neuerrichtung von Windenergieanlagen - ein erhebliches Konfliktpotenzial, das den Ausbau der Onshore Windenergie behindert.

Das Webinar dient der Veröffentlichung und Bekanntgabe der Ergebnisse eines vom BDEW beauftragten Gutachtens hinsichtlich der Fragen, inwiefern Mindestradarführhöhen an zivilen als auch militärischen Flugplätzen in Deutschland angehoben werden können, um etwaige Bauhöhenbeschränkungen für Onshore Windenergieanlagen zu reduzieren. Es wird ein Überblick der bestehenden nationalen und internationalen Regularien zur Festlegung von MVA-Sektoren gegeben. Darauf basierend werden mögliche Kriterien zur Anpassung von MVA-Sektoren dargestellt und an Fallbeispielen im deutschen Luftraum konkret eruiert.

Das Webinar richtet sich an Projektierer und Betreiber von Onshore Windenergieanlagen sowie an die Mitarbeitenden der Landesluftfahrbehörden, Baubehörden sowie die Bundeswehr.

Weiterer Vortragender: Dr. Ing. Ferdinand Behrend (Sachverständiger Flugbetrieb und Flugsicherung DIN EN ISO 17024)

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