Das neue Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz, GEG) kommt.
Die Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) sollte das Energieeinsparrecht vereinfachen und entbürokratisieren. Das Gesetz soll am 03. Juli 2020 vom Bundesrat final verabschiedet werden.
Damit sich Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die Änderungen für Heizenergieträger und -systeme vorbereiten kann, geben wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten neuen Regelungen und gehen dabei insbesondere auf folgende Punkte ein:
- die Neuregelungen von Primärenergiefaktoren nach Anwendungsfällen
- die Anrechenbarkeit von Eigenstrom bei der energetischen Bilanzierung
- Wirkungsrahmen der neuen Innovationsklausel sowie
- die neuen Erfüllungsoptionen für die Nutzung Erneuerbarer Energien.
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