4.3.2022
14:00 Uhr
BDEW,
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Webinar: BNetzA-direkt: Weniger Aufwand mit dem Kapitalkostenaufschlag Strom 2023 ?!

Am 04. März 2022 um 14.00 Uhr 

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© GaudiLab/ Shutterstock

Im Jahr 2022 kommen erstmals unterschiedliche Antragsfristen zwischen Kapitalkostenaufschlag 2023 (30.06.2022) und Regulierungskonto 2021 (31.12.2022) zur Anwendung. Damit werden insbesondere die Ist-Kosten des Kapitalkostenaufschlages des Jahres 2021 erst mit dem Antrag zum 31.12.2022 (Auflösung ab 01.01.2024) im Rahmen der Prüfung des Regulierungskontos 2021 bestimmt.

Diese Änderung fällt zudem mit der Datenübermittlung für die Kostenprüfung Strom für die vierte Regulierungsperiode und dem anschließenden intensiven Prüfungsverfahren im zweiten Halbjahr 2022 zusammen. Vor diesem Hintergrund ist die Beschlusskammer 8 bestrebt, alle Beteiligten nach Möglichkeit zu entlasten, und bietet daher die Möglichkeit einer vereinfachten Antragstellung für den Kapitalkostenaufschlag 2023 an. Dadurch kann die Beschlusskammer eine zeitnahe Genehmigung des Kapitalkostenaufschlags für das Jahr 2023 gewährleisten und eine verfahrensmäßige Entlastung aller Akteure zum und im zweiten Halbjahr 2022 bewirken. 

In diesem Webinar wird die Beschlusskammer 8 die vereinfachte Antragstellung erläutern. Zudem werden der bereits veröffentlichte Erhebungsbogen (Kurzbogen) vorgestellt und aufkommende Fragen beantwortet. 

Das Webinar richtet sich primär an Praktiker, Regulierungsmanager oder Dienstleister von Stromnetzbetreibern in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur, die die Erhebungsbögen der Beschlusskammer 8 befüllen müssen. Eine BDEW-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.

Vortragende

Karsten Bourwieg, BNetzA Beschlusskammer 8
Stefan Albrecht, BNetzA Beschlusskammer 8
Tobias Henn, BNetzA Beschlusskammer 8
Sascha Wenn, BNetzA Beschlusskammer 8
Björn Dohmen, BNetzA Referat 612


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