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En­er­gie­wen­de: EEG bringt Auf­schwung für die Er­neu­er­ba­ren Energien

Wie alles anfing und in Zukunft wei­ter­geht, zeigt diese Zeitreise durch das Er­neu­er­ba­re-En­er­gi­en-Ge­setz – vom Strom­ein­spei­sungs­ge­setz bis zur EEG-No­vel­le 2016.

Die Bun­des­re­gie­rung arbeitet seit über zwei Dekaden an einer nach­hal­ti­gen En­er­gie­ver­sor­gung. Das Ziel sind weniger fossile Brenn­stof­fe und CO2-Emis­sio­nen, mehr Ökostrom. Mitt­ler­wei­le tragen die re­ge­ne­ra­ti­ven Energien zu einem Viertel zum En­er­gie­mix der deutschen Brut­to­strom­er­zeu­gung bei. Aber das Ziel ist noch weit und der Weg bleibt steinig. Eine Zeitreise:

1991: Strom­ein­spei­sungs­ge­setz

Blick über die Baustelle der Wind­ener­gie­an­la­ge Growian am 02.05.1983. Am 17.10.1983 ist mit der Ein­spei­sung des ge­won­ne­nen Stroms aus der Anlage an der schles­wig-hol­stei­ni­schen Westküste im Kai­ser-Wil­helm-Koog begonnen worden. Vor einem Viertel Jahr­hun­dert be­schließt Deutsch­land, grüner zu werden. Ziel ist, un­ab­hän­gig zu sein von endlichen fossilen En­er­gie­res­sour­cen. Daneben sollen die Kosten für die Ver­brau­cher ver­rin­gert und die Ent­wick­lung ef­fi­zi­en­ter Tech­no­lo­gi­en Er­neu­er­ba­rer Energien vor­an­ge­trie­ben werden. Das gesamte En­er­gie­sys­tem im Interesse des Klima- und Um­welt­schut­zes um­zu­ge­stal­ten, wird neben der Reform des deutschen So­zi­al­sys­tems und Ar­beits­mark­tes zum größten wirt­schafts­po­li­ti­schen Projekt seit der Wie­der­ver­ei­ni­gung. In Zeiten von Tscher­no­byl und Ozonloch werden in allen po­li­ti­schen Lagern Kli­ma­schutz­de­bat­ten geführt. Länder und Kommunen fordern, eine ge­setz­li­che Förderung Er­neu­er­ba­rer Energien fest­zu­le­gen. Noch ahnt niemand, welche weit­rei­chen­de Re­vo­lu­ti­on damit an­ge­sto­ßen wird. Mit dem In­kraft­tre­ten des EEG-Vor­läu­fers, dem Strom­ein­spei­sungs­ge­setz im Januar 1991, wird der Grund­stein für eine Wende im En­er­gie­sek­tor gelegt. Das Gesetz ver­pflich­tet Netz­be­trei­ber, den in ihrem Ver­sor­gungs­ge­biet erzeugten Strom aus Er­neu­er­ba­ren Energien ab­zu­neh­men. Die Höchst­men­ge des zu ver­gü­ten­den Ökostroms deckelt das Gesetz auf fünf Prozent der über das Ver­sor­gungs­netz des Un­ter­neh­mens ab­ge­set­zen Ki­lo­watt­stun­den. Den Be­trei­bern re­ge­ne­ra­ti­ver Kraft­wer­ke ga­ran­tiert es eine ge­setz­li­che Min­destein­spei­se­ver­gü­tung. Dafür an­fal­len­de För­der­kos­ten werden auf die Kunden umgelegt ohne sie speziell aus­zu­wei­sen. Das Gesetz führt zu einem rapiden Ausbau der Wind­ener­gie.

1996: Änderung des Bau­ge­setz­bu­ches für Wind­kraft­an­la­gen

Das Strom­ein­spei­sungs­ge­setz hätte wenig bewirkt, wenn das Baurecht den Aufbau von Wind­kraft­parks ent­ge­gen­ge­stan­den hätte. Die 1996 ver­ab­schie­de­te Änderung des Bau­ge­setz­bu­ches sieht vor, dass der Bau von Wind­ener­gie­an­la­gen nicht verwehrt werden darf, selbst wenn die Mehrheit der Anwohner dagegen wäre. Einzige Ausnahme sind anderen Gesetze wie zum Beispiel aus Gründen des Na­tur­schut­zes. Die Zahl der Wind­kraft­an­la­gen steigt in Deutsch­land innerhalb von drei Jahren rasant an. Drehten sich 1990 nur 200 Windräder in der Bun­des­re­pu­blik, waren es 1999 bereits 7.500.

2000: Ein­füh­rung des Er­neu­er­ba­re-En­er­gi­en-Ge­set­zes (EEG)

Knapp ein Jahrzehnt später ist klar: Das Strom­ein­spei­sungs­ge­setz mit seinen fünf kurzen Pa­ra­gra­phen reicht nicht aus, um die an­ge­streb­te Ver­dopp­lung re­ge­ne­ra­ti­ver Energie am Strommix bis 2010 zu schaffen. Der Bundestag ver­ab­schie­det das Er­neu­er­ba­re-En­er­gi­en-Ge­setz (EEG) und be­schließt damit, die Er­neu­er­ba­ren als eine tragende Säule zu­künf­ti­ger En­er­gie­ver­sor­gung zu verankern. Es ver­pflich­tet Netz­be­trei­ber dazu, jede Ki­lo­watt­stun­de aus Öko­strom-An­la­gen ab­zu­neh­men, sie an­zu­schlie­ßen und das Netz aus­zu­bau­en. Die Versorger weisen die Kosten für die Ver­brau­cher in der Praxis erstmals gesondert aus. Der Begriff „EEG-Um­la­ge“ etabliert sich. Mit seiner auf Jahre ga­ran­tier­ten Ein­spei­se­ver­gü­tung ist das EEG beliebt bei An­la­gen­be­trei­bern. So erhöht sich die Öko­strom­er­zeu­gung zwischen 2000 und 2008 um das Dreifache. Um es an die steigende Pro­duk­ti­on und die tech­ni­sche Ent­wick­lung an­zu­pas­sen, durch­läuft das EEG fünf Novellen . Die Ziele werden mit jeder Neuerung höher ge­schraubt. So legt es 2012 fest, dass 2020 ganze 35 Prozent der Strom­ver­sor­gung „grün“ sein soll, bis 2030 sogar mehr als 50 Prozent. Die Regierung einigt sich darauf, die CO2-Emis­sio­nen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu re­du­zie­ren und sich nach und nach von Kohle, Öl und Gas zu ver­ab­schie­den.

Nach dem Ato­m­un­glück in Fukushima im März 2011 ist der voll­stän­di­ge Ausstieg aus der Kern­ener­gie­nut­zung bis Ende 2022 be­schlos­sen.

2014: Reform des EEG

Zuletzt wurde das EEG durch das EEG 2014 angepasst. Es soll die stei­gen­den Strom­prei­se spürbar bremsen und die Markt- und Sys­tem­in­te­gra­ti­on der Er­neu­er­ba­ren vor­an­trei­ben. Es scheint, als sei die Reform er­folg­reich: Ab 2015 sinkt die EEG-Um­la­ge erstmals seit Bestehen des Gesetzes von 6,24 auf 6,17 Cent pro Ki­lo­watt­stun­de (2000 lag sie bei 0,19 Cent). Um die Ausgaben weiter her­un­ter­zu­schrau­ben, wird die Förderung zu­sätz­lich an die Wett­be­werbs­fä­hig­keit und den Standort der Anlage angepasst. Mit dem EEG 2014 richtet die Regierung das För­der­sys­tem an den Leit­li­ni­en für En­er­gie­bei­hil­fen der EU-Kom­mis­si­on aus. Das EEG kann zu Recht als Grund­stein der En­er­gie­wen­de betitelt werden. In den 15 Jahren seit seiner Ein­füh­rung wurden Tausende Ar­beits­plät­ze ge­schaf­fen und mehr als 1,4 Millionen So­lar­an­la­gen auf deutschen Dächern in­stal­liert. Mit 160,6 Mil­li­ar­den Ki­lo­watt­stun­den liefern sie 2014 mehr als ein Viertel der deutschen Brut­to­strom­er­zeu­gung. Damit haben sie – insgesamt be­trach­tet – erstmals den Lö­wen­an­teil im En­er­gie­mix. Nicht zuletzt aufgrund dieser Er­folgs­ge­schich­te ori­en­tie­ren sich mitt­ler­wei­le 47 Staaten am deutschen EEG.

Bis 2050: Neue Ziele für mehr Ökostrom

Deutsch­land will grünes Vorbild bleiben. Doch das Klimaziel von 90 Prozent weniger CO2 bis 2050 steht auf der Kippe. Kritische Kom­men­ta­re zum EEG werden immer lauter. Die Bun­des­re­gie­rung müsse die Pri­vi­le­gi­en für en­er­gie­in­ten­si­ve Un­ter­neh­men drosseln – ohne den Ausbau der Er­neu­er­ba­ren Energien ab­zu­wür­gen. Neuer Wind: Von weitem sieht der Windbaum der Firma New Wind wirklich aus wie ein Baum. Das Kleinst-Kraft­werk wiegt sich mit seinen 72 Turbinen im Wind und soll dabei Strom erzeugen. Die nötigen Emis­si­ons­min­de­run­gen lassen sich nur erreichen, wenn die En­er­gie­ef­fi­zi­enz in allen Bereichen deutlich steigt. Auch ein neues Markt­de­sign zum Mit­ein­an­der von kon­ven­tio­nel­len und re­ge­ne­ra­ti­ven Energien steht auf der Agenda. Neue Spei­cher­tech­no­lo­gi­en müssen ent­wi­ckelt und das Stromnetz mit mehreren tausend Kilometer Strom­tras­sen verstärkt werden. Der Ausbau der Strom­net­ze ist die wich­tigs­te Vor­aus­set­zung für den Ausbau der Er­neu­er­ba­ren Energien. Der Strom aus wind­star­ken Nord­see­re­gio­nen muss ver­lust­arm von Nord nach Süd fließen können. Geplant sind Strom­au­to­bah­nen für ein en­er­gie­ef­fi­zi­en­tes Trans­port- und Ver­teil­sys­tem, die ganz Europa durch­zie­hen. Die Ver­tei­lung soll dezentral gesteuert werden. Mithilfe einer mo­der­ne­ren In­fra­struk­tur sollen Versorger von zentralen Hubs aus die Regionen bedienen.


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