Energiewende: EEG bringt Aufschwung für die Erneuerbaren Energien

Wie alles anfing und in Zukunft weitergeht, zeigt diese Zeitreise durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz – vom Stromeinspeisungsgesetz bis zur EEG-Novelle 2016.

Die Bundesregierung arbeitet seit über zwei Dekaden an einer nachhaltigen Energieversorgung. Das Ziel sind weniger fossile Brennstoffe und CO2-Emissionen, mehr Ökostrom. Mittlerweile tragen die regenerativen Energien zu einem Viertel zum Energiemix der deutschen Bruttostromerzeugung bei. Aber das Ziel ist noch weit und der Weg bleibt steinig. Eine Zeitreise:

1991: Stromeinspeisungsgesetz

Blick über die Baustelle der Windenergieanlage Growian am 02.05.1983. Am 17.10.1983 ist mit der Einspeisung des gewonnenen Stroms aus der Anlage an der schleswig-holsteinischen Westküste im Kaiser-Wilhelm-Koog begonnen worden. Vor einem Viertel Jahrhundert beschließt Deutschland, grüner zu werden. Ziel ist, unabhängig zu sein von endlichen fossilen Energieressourcen. Daneben sollen die Kosten für die Verbraucher verringert und die Entwicklung effizienter Technologien Erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Das gesamte Energiesystem im Interesse des Klima- und Umweltschutzes umzugestalten, wird neben der Reform des deutschen Sozialsystems und Arbeitsmarktes zum größten wirtschaftspolitischen Projekt seit der Wiedervereinigung. In Zeiten von Tschernobyl und Ozonloch werden in allen politischen Lagern Klimaschutzdebatten geführt. Länder und Kommunen fordern, eine gesetzliche Förderung Erneuerbarer Energien festzulegen. Noch ahnt niemand, welche weitreichende Revolution damit angestoßen wird. Mit dem Inkrafttreten des EEG-Vorläufers, dem Stromeinspeisungsgesetz im Januar 1991, wird der Grundstein für eine Wende im Energiesektor gelegt. Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen. Die Höchstmenge des zu vergütenden Ökostroms deckelt das Gesetz auf fünf Prozent der über das Versorgungsnetz des Unternehmens abgesetzen Kilowattstunden. Den Betreibern regenerativer Kraftwerke garantiert es eine gesetzliche Mindesteinspeisevergütung. Dafür anfallende Förderkosten werden auf die Kunden umgelegt ohne sie speziell auszuweisen. Das Gesetz führt zu einem rapiden Ausbau der Windenergie.

1996: Änderung des Baugesetzbuches für Windkraftanlagen

Das Stromeinspeisungsgesetz hätte wenig bewirkt, wenn das Baurecht den Aufbau von Windkraftparks entgegengestanden hätte. Die 1996 verabschiedete Änderung des Baugesetzbuches sieht vor, dass der Bau von Windenergieanlagen nicht verwehrt werden darf, selbst wenn die Mehrheit der Anwohner dagegen wäre. Einzige Ausnahme sind anderen Gesetze wie zum Beispiel aus Gründen des Naturschutzes. Die Zahl der Windkraftanlagen steigt in Deutschland innerhalb von drei Jahren rasant an. Drehten sich 1990 nur 200 Windräder in der Bundesrepublik, waren es 1999 bereits 7.500.

2000: Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Knapp ein Jahrzehnt später ist klar: Das Stromeinspeisungsgesetz mit seinen fünf kurzen Paragraphen reicht nicht aus, um die angestrebte Verdopplung regenerativer Energie am Strommix bis 2010 zu schaffen. Der Bundestag verabschiedet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und beschließt damit, die Erneuerbaren als eine tragende Säule zukünftiger Energieversorgung zu verankern. Es verpflichtet Netzbetreiber dazu, jede Kilowattstunde aus Ökostrom-Anlagen abzunehmen, sie anzuschließen und das Netz auszubauen. Die Versorger weisen die Kosten für die Verbraucher in der Praxis erstmals gesondert aus. Der Begriff „EEG-Umlage“ etabliert sich. Mit seiner auf Jahre garantierten Einspeisevergütung ist das EEG beliebt bei Anlagenbetreibern. So erhöht sich die Ökostromerzeugung zwischen 2000 und 2008 um das Dreifache. Um es an die steigende Produktion und die technische Entwicklung anzupassen, durchläuft das EEG fünf Novellen . Die Ziele werden mit jeder Neuerung höher geschraubt. So legt es 2012 fest, dass 2020 ganze 35 Prozent der Stromversorgung „grün“ sein soll, bis 2030 sogar mehr als 50 Prozent. Die Regierung einigt sich darauf, die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und sich nach und nach von Kohle, Öl und Gas zu verabschieden.

Nach dem Atomunglück in Fukushima im März 2011 ist der vollständige Ausstieg aus der Kernenergienutzung bis Ende 2022 beschlossen.

2014: Reform des EEG

Zuletzt wurde das EEG durch das EEG 2014 angepasst. Es soll die steigenden Strompreise spürbar bremsen und die Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren vorantreiben. Es scheint, als sei die Reform erfolgreich: Ab 2015 sinkt die EEG-Umlage erstmals seit Bestehen des Gesetzes von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde (2000 lag sie bei 0,19 Cent). Um die Ausgaben weiter herunterzuschrauben, wird die Förderung zusätzlich an die Wettbewerbsfähigkeit und den Standort der Anlage angepasst. Mit dem EEG 2014 richtet die Regierung das Fördersystem an den Leitlinien für Energiebeihilfen der EU-Kommission aus. Das EEG kann zu Recht als Grundstein der Energiewende betitelt werden. In den 15 Jahren seit seiner Einführung wurden Tausende Arbeitsplätze geschaffen und mehr als 1,4 Millionen Solaranlagen auf deutschen Dächern installiert. Mit 160,6 Milliarden Kilowattstunden liefern sie 2014 mehr als ein Viertel der deutschen Bruttostromerzeugung. Damit haben sie – insgesamt betrachtet – erstmals den Löwenanteil im Energiemix. Nicht zuletzt aufgrund dieser Erfolgsgeschichte orientieren sich mittlerweile 47 Staaten am deutschen EEG.

Bis 2050: Neue Ziele für mehr Ökostrom

Deutschland will grünes Vorbild bleiben. Doch das Klimaziel von 90 Prozent weniger CO2 bis 2050 steht auf der Kippe. Kritische Kommentare zum EEG werden immer lauter. Die Bundesregierung müsse die Privilegien für energieintensive Unternehmen drosseln – ohne den Ausbau der Erneuerbaren Energien abzuwürgen. Neuer Wind: Von weitem sieht der Windbaum der Firma New Wind wirklich aus wie ein Baum. Das Kleinst-Kraftwerk wiegt sich mit seinen 72 Turbinen im Wind und soll dabei Strom erzeugen. Die nötigen Emissionsminderungen lassen sich nur erreichen, wenn die Energieeffizienz in allen Bereichen deutlich steigt. Auch ein neues Marktdesign zum Miteinander von konventionellen und regenerativen Energien steht auf der Agenda. Neue Speichertechnologien müssen entwickelt und das Stromnetz mit mehreren tausend Kilometer Stromtrassen verstärkt werden. Der Ausbau der Stromnetze ist die wichtigste Voraussetzung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der Strom aus windstarken Nordseeregionen muss verlustarm von Nord nach Süd fließen können. Geplant sind Stromautobahnen für ein energieeffizientes Transport- und Verteilsystem, die ganz Europa durchziehen. Die Verteilung soll dezentral gesteuert werden. Mithilfe einer moderneren Infrastruktur sollen Versorger von zentralen Hubs aus die Regionen bedienen.


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