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Mitglied werden

Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen des BDEW. Falls Ihr Unternehmen noch kein Mitglied des BDEW ist – sprechen Sie uns gern an und werden Sie Teil der BDEW-Gemeinschaft!

Leistungen des BDEW für seine Mitgliedsunternehmen

Was macht den BDEW so besonders? Das sagen unsere Mitgliedsunternehmen!

Das bietet Ihnen der Verband

1. Interessenvertretung: Die Energie- und Wasserwirtschaft hat durch den BDEW eine starke Stimme und wird in der Politik gehört. Und das nicht nur auf Bundesebene! Der BDEW setzt sich mit seinen Landesverbänden und Landesgruppen für die lokalen Interessen in den Ländern ein und ist mit Ihnen vor Ort. Gleichzeitig pflegt der Verband mit seiner EU-Vertretung in Brüssel eine direkte Verbindung zur Europäischen Union, so dass Sie hierüber alle Entwicklungen auf EU-Ebene frühzeitig nachvollziehen können.

2. Mitwirkung: Im BDEW kommen alle Mitglieder gleichberechtig zu Wort. Mehr als 3.000 Mitarbeitende aus den Mitgliedsunternehmen bringen sich in den Gremien fachlich ein, um gemeinsam Stellungnahmen und Branchenlösungen zu erarbeiten. Sie als Unternehmen bestimmen selbst mit, wie die BDEW-Positionen aussehen.  Dabei kommt der Mittelstand besonders zu Wort und wird durch die KMU-Vertretung gestärkt und unterstützt.

3. Vernetzung: Sie sind Teil des größten Branchennetzwerks der Energie- und Wasserwirtschaft.  Der BDEW vernetzt in den Gremien und bei Kongressen und Veranstaltungen nicht nur die Unternehmen zum Erfahrungsaustausch miteinander. Der Verband selbst pflegt ein stabiles und breites Netzwerk auf unterschiedlichen politischen Ebenen und in die Wirtschaft hinein. Sie profitieren hier auch von diesem starken Netzwerk für Ihren Austausch.

4. Beratung: Nirgendwo sonst wird so viel aktuelles Fachwissen vermittelt.  Sie profitieren von qualitativ hoher fachlicher und persönlicher Beratung im verbandsüblichen Umfang der BDEW-Expertinnen und Experten. Sie erhalten als Mitglied zahlreiche Anwendungshilfen und Handlungsempfehlungen zu den verschiedensten politischen und regulatorischen Fragenstellungen. Darüber hinaus bieten wir auch hilfreiche Daten und Analysen sowie Mustertexte und Marketingmaterialen für Ihre Kundenkommunikation.

5. Service: Sie halten durch den BDEW den Anschluss an die wichtigen Branchenentwicklungen. Durch Mailings der Geschäftsführung, Newsletter und Webinare sowie dem umfassenden BDEW plus-Bereich mit allen Stellungnahmen und Positionen, bleiben Sie immer informiert und in allen Diskussionen sprachfähig. Der BDEW bietet Ihnen den kompletten Branchenüberblick und unterstützt Sie in der Meinungsbildung.

Die Landesorganisationen des BDEW erbringen vor Ort eigene weitere, individuelle Leistungen. Die Kontaktdaten der für Ihr Unternehmen zuständigen Landesorganisation finden Sie in der Rubrik Landesorganisationen.

 

Voraussetzungen zur Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft im BDEW können Unternehmen und Betriebe erwerben, die in Deutschland Energie- und Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung betreiben. Energieversorgung umfasst die Erzeugung, den Handel und den Vertrieb von Elektrizität, Gas, Nah- und Fernwärme, Kälte sowie den Betrieb der dafür erforderlichen Netze, Speicher sowie weiterer Infrastruktur. Die Wasserwirtschaft umfasst die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung sowie den Betrieb der dafür erforderlichen Infrastruktur.

Angesprochen sind zudem Unternehmen und Betriebe gleich welcher Rechtsform, die Netze, Speicher oder andere energie- oder wasserwirtschaftliche Infrastruktur betreiben. Außerdem heißen wir auch Betriebe willkommen, die die oben genannten verwalten oder die eine Funktion innerhalb der allgemeinen Energie- oder Wasserwirtschaft übernehmen.

Der BDEW hat unmittelbare und mittelbare ordentliche Mitglieder. Die unmittelbare Mitgliedschaft wird direkt beim Bundesverband erworben. Über die Aufnahmeanträge entscheidet der BDEW-Vorstand. Unternehmen, die ihren Sitz in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Saarland haben, erhalten grundsätzlich die mittelbare ordentliche Mitgliedschaft des BDEW. Diese wird durch die Mitgliedschaft in den dort ansässigen Landesverbänden erworben. Dabei entsteht jedoch keine doppelte Beitragspflicht.

Die außerordentliche Mitgliedschaft kann der BDEW in besonderen Fällen, z. B. für ausländische Unternehmen, Start-ups und IT-Dienstleistungsunternehmen aus dem Bereich der Energie- und Wasserwirtschaft, anbieten. Auch über diese Aufnahmeanträge entscheidet der BDEW-Vorstand. Hersteller, Beratungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer können satzungsgemäß leider keine Mitgliedschaft erhalten.

Sie haben weitergehende Fragen zur Mitgliedschaft im BDEW? Wir stehen Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung!

Informationen zur Mitgliedschaft anfordern

Ihre Ansprechpartnerin:

Ira Hartmann
Abteilungsleiterin Mitgliederangelegenheiten und Verbandsentwicklung
Telefon: +49 30 300199-1470
E-Mail: ira.hartmann@bdew.de

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