„Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift enthält im Vergleich zu den bisherigen Regelungen wichtige Fortschritte: So ist es positiv, dass die ausgewiesenen Flächen der nitratbelasteten Gebiete nun um bis zu 45 Prozent vergrößert werden sollen und eine Abkehr vom bisherigen emissionsbasierten Ansatz über die sogenannte Modellierung nach AGRUM DE und systemverwandten Verfahren vorgesehen ist.
Sinnvoll ist auch, dass als Ausgangspunkt für die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete ein von den Bundesländern bis 2024 noch deutlich zu verdichtendes Ausweisungsmessnetz dienen soll, das auf den bereits vorhandenen Messstellen der schon eingerichteten Messnetze basiert.
Die Umsetzung dieses alten Vorschlags hätte bedeutet, dass zahlreiche Messtellen mit einer Überschreitung der Nitratgrenzwerte von 50 mg/l im Grundwasser nicht als sogenannte „Rote Gebiete“ klassifiziert worden wären. In „Roten Gebieten“ sind bundesweit verpflichtende Maßnahmen zur Minderung der Nitrateinträge vorgeschrieben.
Entscheidend ist nun, dass die neuen Regelungen nicht in der Umsetzung in den Bundesländern verwässert werden. Ansonsten drohen erneut Strafzahlungen durch die EU-Kommission.“