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Eine Was­ser­stra­te­gie für Deutsch­land

Der BDEW hat im Vorfeld der Bun­des­tags­wahl 2021 die Kern­punk­te für eine Was­ser­stra­te­gie in Deutsch­land fest­ge­legt.

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© YJ.K/ Shutterstock

Das Konzept „Eine Was­ser­stra­te­gie für Deutsch­land“ zeigt die we­sent­li­chen Kern­punk­te für eine Was­ser­stra­te­gie auf, die für die Was­ser­wirt­schaft vor dem Hin­ter­grund des Kli­ma­wan­dels und zur Ver­mei­dung von Stof­f­e­in­trä­gen und der Umsetzung des Ver­ur­sa­cher­prin­zips in die Gewässer es­sen­ti­ell sind. 


 

Bun­des­tags­wahl im September 2021

Vor dem Hin­ter­grund der Bun­des­tags­wahl im September 2021 und der An­kün­di­gung einer na­tio­na­len Was­ser­stra­te­gie durch das Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­um im Nachgang des na­tio­na­len Was­ser­di­alogs legt der BDEW die Kern­punk­te einer Was­ser­stra­te­gie für Deutsch­land vor. Dabei fo­kus­siert der BDEW acht Kern­punk­te. Dazu gehören unter anderem das Thema Anpassung an den Kli­ma­wan­del, die Forderung nach einer ge­wäs­ser­ver­träg­li­chen Land­wirt­schaft und die Umsetzung des Vor­sor­ge­grund­sat­zes und des Ver­ur­sa­cher­prin­zips.

Hin­sicht­lich der Anpassung an den Kli­ma­wan­del sieht der BDEW als wich­tigs­te Forderung die Vor­rang­stel­lung der öf­fent­li­chen Was­ser­ver­sor­gung gegenüber anderen Was­ser­nut­zun­gen. Denn bei zu­neh­men­den Nut­zungs­kon­kur­ren­zen wird die Gleichung „ohne Wasser kein Leben“ zu einer Realität, der eine nach­hal­ti­ge Was­ser­stra­te­gie in Deutsch­land zu begegnen hat.

Hierzu gehört auch der im Stra­te­gie­pa­pier an erster Stelle stehende Punkt mit der Forderung nach Umsetzung von Ver­ur­sa­cher- und Vor­sor­ge­prin­zip. Trotz vieler An­stren­gun­gen nehmen Stof­f­e­in­trä­ge durch Arz­nei­mit­tel, Mi­kro­plas­tik und andere Stoffe zu. Dieser Tendenz ist ent­ge­gen­zu­wir­ken, um die Was­ser­res­sour­cen dauerhaft zu schützen und die Was­ser­wirt­schaft nicht zum Re­pa­ra­tur­be­trieb mit un­ver­hält­nis­mä­ßig hohen Kosten für die Bürger werden zu lassen.

Darüber hinaus bleibt auch das Problem der Über­dün­gung virulent, so dass die Forderung nach einer ge­wäs­ser­ver­träg­li­chen Land­wirt­schaft eine weitere Kern­for­de­rung ist. Das nationale Dün­ge­recht genügt nicht den An­for­de­run­gen aus Brüssel und eine Trend­wen­de bei der Über­dün­gung bleibt aus. Daher müssen die Ausnahmen im Dün­ge­recht entfallen und eine Weg­rech­nung von Grenz­wert­über­schrei­tun­gen darf nach Dün­ge­recht nicht zulässig sein.

Sie finden die Broschüre mit allen acht Kern­punk­ten auf der Homepage des BDEW.



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