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Konzept der Wasserwiederverwendung im Rahmen der Kreislaufwirtschaft

Bis Ende 2016 wird die Europäische Kommission, "Leitlinien für die Einbindung der Wasserwiederverwendung in Wasserplanungsvorgängen und dem Wassermanagement" vostellen Die EU erhofft sich mit diesen Maßnahmen die Wassereffizienz zu steigern und die sichere und kostenwirksame Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser zu verbessern. Nach Auffassung des BDEW dürfen keine verbindlichen EU-weiten Anforderungen festgelegt, sondern muß die spezifische Situation in den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.

Hintergrund dafür ist, das Ende 2015 veröffentlichte Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft. Dies stellt Wiederverwendungskonzepte von Wasser in den Vordergrund des EU Zielvorhabens. Die Motivation für die geplanten Vorgänge ist, dass nach Auffassung der EU-Kommission die Wasserwiederverwendung eine nützliche aber unzureichend genutzte Möglichkeit ist, um die Wasserversorgung zu verbessern und den Druck auf übermäßig in Anspruch genommene Wasserressourcen in der EU zu mindern.

Im Januar 2016 fanden dazu mehrere Veranstaltungen im Europäischen Parlament statt, an denen  der BDEW teilgenommen hat. Es ging  vor allem um die zu erwartenden Leitlinien und den Mindestanforderungen der Rechtsvorschriften.

Die Europäische Kommission hat in diesem Rahmen den Kernstandpunkt vertreten,  dass die Wiederverwendung von Wasser ein ungenutztes Potential darstellt - nicht nur nur in Südeuropa, sondern in allen EU Mitgliedstaaten. Das größte Hindernis allerdings sei der Mangel eines allumfassenden Rechtsrahmens in der EU.

Im Frühjahr 2017 wird die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Festlegung von Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung, die Bewässerung und die Grundwasserneubildung vorlegen. In dem Zusammenhang hat die Generaldirektion Umwelt die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) und den unabhängigen Wissenschaftlichen Ausschuss "Gesundheit und Umweltrisiken (SCHER)" damit beauftragt, den technischen Teil des Legislativvorschlages bis Ende 2016 zusammenzustellen.

Ende 2016 sollen Leitlinien für die Einbindung der Wasserwiederverwendung in Wasserplanungsvorgänge und dem Wassermanagement erscheinen. In diese Leitlinien werden "Best Practices" der Referenzdokumente über die "Besten verfügbarenTechniken" (BREFs) mit einbezogen. Die Leitlinien werden im Rahmen der Gemeinsamen Umsetzungsstrategie (CIS) entwickelt werden und sich darüber hinaus auf die gewonnene Erfahrung von Mitgliedstaaten und Drittstaaten stützen.

Die Einbindung der Wasserwiederverwendung in industrielle Aktivitäten wird bei der Ausarbeitungdes Legislativvorschlages ebenfalls ein zentrales Thema sein. Die Kommission überlegt, ob der Querschnittansatz zur Ressourceneffizienz oder eine tiefere Integration in den einzelnen BREFs sinnvoller ist.

Im Bereich Forschung und Innovation (Horizont 2020, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Fonds für strategische Investitionen, LIFE) wird die Thematik der Kreislaufwirtschaft und der Wasserwiederverwendung auch stärker zum Vorschein treten.

Die Zielsetzung der Kommission ist es die Sichtbarkeit dieser Finanzierungsmöglichkeiten zu erhöhen. Weitere Schritte bezüglich der Veröffentlichung der Leitlinien und der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten werden im Laufe der nächsten Monate nach und nach von der Kommission vorgestellt werden. Der BDEW wird die weiteren Entwicklungen mitverfolgen und seine Mitgliedsunternehmen zeitnah darüber informieren.

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