Die Belastung von Wasserressourcen durch PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) stellt ein wachsendes Problem dar. Diese langlebigen Chemikalien sind in zahlreichen Industriezweigen im Einsatz und stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. In den USA wurden bereits zahlreiche Klagen gegen PFAS-Hersteller erfolgreich geführt. Auch in Deutschland wächst das Interesse an rechtlichen Schritten gegen Verantwortliche – doch die hohen Prozesskosten stellen für viele Betroffene eine Hürde dar.
Prozessfinanzierung als Lösung
Eine Prozessfinanzierung ermöglicht es Unternehmen und Institutionen, Schadensersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen, ohne das finanzielle Risiko eines Verfahrens selbst tragen zu müssen.
Dabei übernimmt ein Prozessfinanzierer sämtliche Kosten des Verfahrens, darunter:
- Gerichts- und Anwaltskosten
- Kosten für Sachverständige
- Mögliche Kosten der Gegenseite (bei Prozessverlust)
Im Erfolgsfall – etwa wenn die Gegenseite zur Zahlung verurteilt oder ein Vergleich erzielt wird – erhält der Finanzierer eine Erfolgsbeteiligung von 20 bis 35 Prozent der erstrittenen Summe. Die genaue Beteiligung wird vertraglich festgelegt und hängt von Faktoren wie Streitwert und Erfolgsaussichten ab. Da Prozessfinanzierer eine Finanzierung nur übernehmen, wenn sie selbst den Einzelfall als erfolgversprechend ansehen, erhalten die potenziellen Kläger auf diese Weise zusätzlich eine doppelte Erfolgseinschätzung.
Bedeutung für Wasserversorger und betroffene Unternehmen
Eine Prozessfinanzierung kommt insbesondere für Kläger in Frage, die Ansprüche geltend machen wollen, ohne ein eigenes finanzielles Risiko einzugehen. Während des Gerichtsverfahrens bleibt der Prozessfinanzierer grundsätzlich im Hintergrund und übernimmt die Kosten. Der Kläger wird wie gewohnt anwaltlich vertreten. Allerdings kann der Finanzierer je nach Inhalt des Vertrages auch Einfluss auf die Strategie des Verfahrens nehmen, um die Erfolgschancen zu maximieren.
PFAS-Schadensfälle haben - insbesondere für Wasserversorger - potenziell hohe Streitwerte. Da diese im Vergleich zu großen Chemiekonzernen oft über geringere finanzielle Mittel verfügen, kann eine Prozessfinanzierung helfen, das wirtschaftliche Ungleichgewicht auszugleichen und berechtigte Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Aktuelle Entwicklungen
Der BDEW befindet sich hierzu im Austausch mit verschiedenen Akteuren aus dem Bereich der Prozessfinanzierung und der Rechtsberatung. Dazu zählt unter anderem die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, die derzeit mit einem internationalen Prozessfinanzierer verhandelt, der Klagen gegen PFAS-Hersteller weltweit als erfolgversprechend einstuft. Die Kanzlei verfügt über Erfahrung in prozessfinanzierten Großschadensfällen und ist in Schadensersatzverfahren aktiv. Nieding + Barth hat sich seit ihrer Gründung 1994 als Litigation-Boutique etabliert und zählt nach eigenen Angaben zu den führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Dabei sei der historische Schwerpunkt Kapitalanlagerechts im Laufe der Zeit um einige Kompetenzbereiche erweitert worden, so dass die Kanzlei sich heute schwerpunktmäßig als Klägerkanzlei in ausgewählten Bereichen des Wirtschaftsrechts verstehe. Gemeinsam mit internationalen Partnern bereitet sie aktuell mehrere Großklagen zu PFAS vor.
Fazit PFAS-Prozessfinanzierung
Prozessfinanzierung kann eine effektive Möglichkeit sein, Schadensersatzansprüche gegen PFAS-Hersteller durchzusetzen, ohne finanzielle Risiken einzugehen. Insbesondere für Wasserversorger und andere betroffene Unternehmen kann sie den Zugang zu hochwertigen Rechtsdienstleistungen erleichtern und damit zur Wahrung ihrer Interessen beitragen.
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